Auftragsverarbeitungsvertrag
Dieser Vertrag ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die BelegHero im Auftrag des Kunden durchführt. Er wird mit der Nutzung des Dienstes Bestandteil des Vertragsverhältnisses; einer gesonderten Unterschrift bedarf es nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO nicht, da die elektronische Form genügt.
Stand: 14. Oktober 2026
Auf dieser Seite
Wer hier wer ist
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Kunde. Er entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung: welche Belege gesucht werden, welches Postfach verbunden wird, was mit dem Ergebnis geschieht.
Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist Henry Thedieck, Alto Media Management, Hüfferstraße 76, 48149 Münster (nachfolgend „BelegHero").
§ 1 Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
(1) Gegenstand der Verarbeitung ist das Auffinden, Auslesen und Zuordnen von Belegen zu Kontobewegungen sowie deren strukturierte Ablage und Übergabe, wie in § 2 der AGB beschrieben.
(2) Art, Umfang, Zweck, Datenkategorien, Kreis der betroffenen Personen und Dauer der Verarbeitung ergeben sich abschließend aus Anlage 1.
(3) Die Verarbeitung findet ausschließlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt, soweit nicht § 10 etwas anderes bestimmt.
§ 2 Weisungsbindung (Art. 28 Abs. 3 lit. a)
(1) BelegHero verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Als dokumentierte Weisung gelten dieser Vertrag, die AGB sowie die Handlungen, die der Verantwortliche in der Anwendung selbst auslöst - insbesondere das Verbinden eines Postfachs oder einer Buchhaltung, das Starten einer Suche, das Freigeben einer Zuordnung und das Einschalten des Versands von Belegen an die eigene Buchhaltung.
(2) Ist BelegHero der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird der Verantwortliche unverzüglich darauf hingewiesen. BelegHero ist berechtigt, die Ausführung einer solchen Weisung bis zu ihrer Bestätigung oder Änderung auszusetzen.
(3) Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt. Insbesondere werden Inhaltsdaten nicht zum Training von KI-Modellen verwendet und nicht zu diesem Zweck an Dritte weitergegeben.
§ 3 Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b)
(1) BelegHero gewährleistet, dass alle zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.
(2) Zugriff auf Inhaltsdaten erhalten ausschließlich Personen, die ihn zur Erfüllung des Vertrags benötigen.
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c), Art. 32
(1) BelegHero trifft die in Anlage 2 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
(2) Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. BelegHero darf sie ändern, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird; wesentliche Änderungen werden dokumentiert.
§ 5 Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 3 lit. d), Abs. 2 und Abs. 4
(1) Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung im Sinne des Art. 28 Abs. 2 DSGVO, die in Anlage 3 genannten weiteren Auftragsverarbeiter einzusetzen.
(2) BelegHero informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Kalendertage vor Wirksamwerden über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Die Information erfolgt in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
(3) Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang aus berechtigten Gründen widersprechen. Berechtigte Gründe liegen insbesondere vor bei einer Verarbeitung in einem Drittland ohne ausreichende Schutzmaßnahmen, bei unzureichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen oder bei einem Unterauftragsverarbeiter, der ein unmittelbarer Wettbewerber des Verantwortlichen ist.
(4) Kann ein berechtigter Widerspruch nicht durch zumutbare Maßnahmen ausgeräumt werden, ist der Verantwortliche zur außerordentlichen Kündigung des Hauptvertrags und dieses Vertrags berechtigt.
(5) BelegHero schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag, der ihm im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie sie hier für BelegHero gelten. BelegHero haftet gegenüber dem Verantwortlichen für die Erfüllung dieser Pflichten unverändert weiter (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).
Nicht Unterauftragsverarbeiter, und warum: Der Zahlungsdienstleister verarbeitet die Zahlung zwischen BelegHero und dem Kunden - nicht die Belegdaten des Kunden - und ist dafür eigenständig Verantwortlicher. Der Zugriff auf Postfach und Cloud- Speicher erfolgt mit der Berechtigung des Verantwortlichen gegenüber seinem eigenen Konto; dorthin wird nicht ausgelagert, dort wird gelesen. Die Buchhaltung des Verantwortlichen (etwa sevDesk, Lexware Office oder Accountable) arbeitet nach seinem eigenen Vertrag mit dem Anbieter; BelegHero übermittelt auf seine Weisung dorthin. Alle drei sind in Anlage 3 trotzdem benannt, damit die Kette vollständig beschrieben ist.
§ 6 Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 28 Abs. 3 lit. e)
(1) BelegHero unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III der DSGVO zu erfüllen.
(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an BelegHero, wird die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet und nicht selbst beantwortet.
(3) Der Verantwortliche kann in BelegHero unter „Einstellungen“ → „Deine Daten“ jederzeit selbst den gesamten Datenbestand in einem gängigen maschinenlesbaren Format exportieren sowie einzelne Projekte oder das gesamte Konto löschen. Er kann damit Auskunfts-, Herausgabe- und Löschverlangen betroffener Personen ohne Mitwirkung von BelegHero erfüllen.
§ 7 Unterstützung bei Sicherheit und Meldepflichten (Art. 28 Abs. 3 lit. f)
(1) BelegHero unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen und Datenschutz-Folgenabschätzung.
(2) Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet BelegHero dem Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme. Die Frist ist bewusst kürzer als die des Art. 33 Abs. 1 DSGVO, weil dessen 72 Stunden dem Verantwortlichen gegenüber der Aufsichtsbehörde gelten - er braucht Vorlauf, um sie einhalten zu können.
§ 8 Löschung und Rückgabe (Art. 28 Abs. 3 lit. g)
(1) Nach Beendigung der Verarbeitungsleistungen löscht BelegHero alle personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(2) Die Löschung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung. Bestehende Sicherungskopien, sofern vorhanden, werden im Rahmen ihres jeweiligen Aufbewahrungszyklus überschrieben. Bis zur Beendigung kann der Verantwortliche seine Daten nach § 6 Abs. 3 selbst exportieren; die Rückgabe erfolgt in dieser Form.
(3) Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die BelegHero als eigener Verantwortlicher für die Buchhaltung benötigt (§ 257 HGB, § 147 AO), sowie der Nachweis über den Abschluss dieses Vertrags.
(4) Die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten für Belege und Bücher treffen den Verantwortlichen selbst. BelegHero schuldet keine Archivierung über das Vertragsende hinaus.
§ 9 Nachweise und Überprüfungen (Art. 28 Abs. 3 lit. h)
(1) BelegHero stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung.
(2) Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung zu überprüfen oder durch einen beauftragten Prüfer überprüfen zu lassen. Überprüfungen sind mit angemessener Vorankündigung, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs durchzuführen.
(3) BelegHero kann den Nachweis vorrangig durch Vorlage geeigneter Zertifikate, Prüfberichte oder Berichte unabhängiger Stellen führen.
§ 10 Drittlandübermittlung
(1) Soweit Unterauftragsverarbeiter Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten, geschieht dies nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO oder geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO. Die jeweilige Grundlage ist in Anlage 3 je Anbieter benannt.
(2) Eine Kopie der Standardvertragsklauseln stellt BelegHero auf Anfrage zur Verfügung.
§ 11 Haftung, Laufzeit, Schlussbestimmungen
(1) Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Die Haftungsregelungen der AGB bleiben im Übrigen unberührt.
(2) Dieser Vertrag beginnt mit der Nutzung des Dienstes und endet mit dem Hauptvertrag. Die Pflichten aus §§ 3 und 8 bestehen darüber hinaus fort.
(3) Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB gehen die Regelungen dieses Vertrags vor, soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag betroffen ist.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 1 - Gegenstand der Verarbeitung
| Angabe | Inhalt |
|---|---|
| Art der Verarbeitung | Erheben, Auslesen, Auswerten, Zuordnen, Speichern, Übermitteln an die vom Verantwortlichen benannte Stelle, Löschen |
| Zweck | Auffinden und Zuordnen von Belegen zu Kontobewegungen zur Vorbereitung der Buchhaltung, auf Weisung des Verantwortlichen auch ihre Übermittlung an seine Steuerkanzlei oder seine Buchhaltung |
| Datenkategorien | Belegdaten (Händler, Betrag, Datum, Rechnungsnummer, Positionen), Kontobewegungen aus hochgeladenen Kontoauszügen und optional über den Kontoinformationsdienst abgerufene Kontostammdaten und gebuchte Umsätze, über eine verbundene Buchhaltung (sevDesk) abgerufene Zahlungskonten und offene Umsätze, E-Mail-Inhalte und Anhänge aus verbundenen Postfächern einschließlich eines Index über Absender, Betreff, Datum und Anhangsnamen der E-Mails mit Anhang oder Rechnungsbezug, an die Belegadresse eines Projekts weitergeleitete E-Mails samt Anhängen, per WhatsApp gesendete Nachrichten und Dateien, Dateien aus dem lokalen Scan samt Dateiname und Speicherort, Freitext-Notizen |
| Betroffene Personen | Der Verantwortliche selbst sowie Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner, soweit ihre Daten in Belegen oder Kontobewegungen erscheinen |
| Besondere Kategorien | Nicht Gegenstand des Auftrags. Sollten Daten nach Art. 9 DSGVO in Belegen enthalten sein (etwa Gesundheitsdaten in einer Apothekenrechnung), werden sie nicht gesondert ausgewertet. |
| Dauer | Für die Dauer des Hauptvertrags, danach Löschung nach § 8 |
Anlage 2 - Technische und organisatorische Maßnahmen
Nach Art. 32 DSGVO. Aufgeführt ist, was tatsächlich umgesetzt ist - nicht, was üblicherweise in solchen Listen steht.
Vertraulichkeit
- Zugangskontrolle: Der Zugang zum Konto erfolgt über E-Mail und Passwort oder über Google-Anmeldung. Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert, sondern als PBKDF2-HMAC-SHA256-Ableitung mit 600.000 Iterationen und einem je Passwort neu erzeugten Zufallswert (Salt).
- Zugriffskontrolle: Jedes Projekt trägt ein eigenes, zufälliges Zugriffstoken. Der Vergleich erfolgt zeitkonstant, damit sich ein Token nicht über Laufzeitunterschiede erraten lässt. Eine Vermischung von Daten verschiedener Kunden findet nicht statt.
- Verschlüsselung ruhender Zugangsdaten: Zugangsdaten zu Postfächern, die Token für Google- und Microsoft-Zugriffe sowie der API-Token und die Adresse des Belegempfangs einer verbundenen Buchhaltung werden symmetrisch verschlüsselt abgelegt (Fernet, AES-128 im CBC-Modus mit HMAC-SHA256).
- Bankzugriff: PIN und TAN des Online-Bankings werden weder an BelegHero übermittelt noch gespeichert. Der private RSA-Schlüssel für den Kontoinformationsdienst liegt ausschließlich im serverseitigen Geheimnisspeicher; Browser und Mac-App erhalten weder den Schlüssel noch die daraus erzeugten kurzlebigen Anbieter-JWTs.
- Sitzungen: Das Sitzungs-Cookie ist für JavaScript nicht
lesbar (
HttpOnly), wird nur über verschlüsselte Verbindungen übertragen (Secure) und ist gegen seitenübergreifende Anfragen abgesichert (SameSite=Lax).
Integrität
- Übertragungskontrolle: Alle Verbindungen sind TLS-verschlüsselt.
- Eingabekontrolle: Ein Transparenz-Log hält jede gezielte Postfach-Suche mit Suchbegriff, Zeitraum und zugehöriger Buchung sowie jede Durchsicht des Postfachs über einen Zeitraum fest und ist für den Verantwortlichen einsehbar.
- Löschkontrolle: Für Zwischenspeicher, Protokolle, Postfach-Index und Support-Vorgänge gelten feste Löschfristen, die ein täglicher Lauf durchsetzt. Beim Widerruf des Postfach-Zugriffs wird der Postfach-Index des Projekts sofort gelöscht. Gelöschte Inhalte werden in der Datenbank überschrieben, nicht nur als frei markiert.
- Trennungskontrolle: Daten werden je Projekt getrennt geführt; jede Abfrage ist an das Projekt gebunden.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Sicherung: Laufende Sicherung der Datenbank bei einem anderen Anbieter in der Europäischen Union als dem Betreiber des Servers; jede Sicherungskopie wird vor dem Hochladen verschlüsselt. Vorhaltezeit höchstens 30 Tage.
- Spiegelung: Die Festplatten des Servers sind gespiegelt (RAID 1).
- Verschlüsselung der Datenablage: Datenbank und Dateien liegen auf dem Server in einem Bereich, der im Ruhezustand verschlüsselt ist.
- Standort: Verarbeitung und Speicherung auf einem dedizierten Server der STRATO GmbH in einem Rechenzentrum in Deutschland.
Verfahren zur Überprüfung
- Auftragskontrolle: Unterauftragsverarbeiter werden nach § 5 dieses Vertrags ausgewählt und geführt.
- Widerrufbarkeit: Den Postfach-Zugriff widerruft der Verantwortliche direkt in BelegHero; erteilte Zugriffe auf Postfach und Cloud-Speicher kann er außerdem jederzeit bei seinem Anbieter entziehen. Bankfreigaben lassen sich zusätzlich direkt in BelegHero trennen; die Sitzung beim Kontoinformationsdienst wird dabei geschlossen, soweit die Bank dies unterstützt. Eine verbundene Buchhaltung trennt er in BelegHero; Token beziehungsweise Adresse sind damit sofort gelöscht.
Was hier bewusst NICHT steht: eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ein SOC-2-Bericht. Beides gibt es nicht. Eine Liste, die Maßnahmen nennt, die es nicht gibt, ist schlimmer als eine kurze Liste - sie fällt beim ersten Nachfragen auf.
Anlage 3 - Unterauftragsverarbeiter
Genehmigt im Sinne des § 5 Abs. 1 sind:
| Anbieter | Leistung | Ort | Grundlage der Drittlandübermittlung |
|---|---|---|---|
| Anthropic Ireland, Limited, Irland; Verarbeitung durch Anthropic PBC, San Francisco, USA | KI-gestützte Auswertung von Belegen und Kontoauszügen, Suche im Postfach nach Belegen zu einzelnen Buchungen samt Vorschlägen für Zuordnungen, das Gespräch zur Auftragsklärung und der Hilfe-Assistent in der Anwendung; ein Teil der Auswertungen läuft zeitversetzt über die Stapelverarbeitung des Anbieters, bei der Anfragen und Ergebnisse bis zur Abholung, längstens für die vom Anbieter genannte Dauer (derzeit 29 Tage), dort vorgehalten werden | USA | EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Module 2/3), enthalten im Data Processing Addendum, das Bestandteil der Commercial Terms of Service ist |
| OpenAI Ireland Ltd., Dublin, Irland; Verarbeitung auch durch OpenAI OpCo, LLC, San Francisco, USA | KI-gestütztes Auslesen von Belegen (Fotos, PDF-Dateien und Belege im Text einer E-Mail). Jedes Ergebnis durchläuft feste Prüfregeln von BelegHero; besteht es sie nicht, liest Anthropic denselben Beleg erneut. Ein Teil läuft zeitversetzt über die Stapelverarbeitung des Anbieters; deren Eingabe- und Ergebnisdateien löscht BelegHero dort nach der Abholung. Einzelanfragen werden ohne Ablage beim Anbieter gestellt; zur Missbrauchskontrolle hält der Anbieter Anfragen bis zu 30 Tage vor. Kein Training von KI-Modellen mit diesen Daten | USA | Auftragsverarbeitung nach dem Data Processing Addendum des Anbieters; für die Weiterübermittlung an die OpenAI-Gesellschaften in den USA EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), die OpenAI Ireland Ltd. nach Ziffer 4.1 dieses Addendums einsetzt; keine Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework |
| STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, Deutschland | Hosting der Anwendung und der Datenbank auf einem dedizierten Server | Rechenzentrum in Deutschland | Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; keine Drittlandübermittlung |
| Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland | Speicherung der Sicherungskopien der Datenbank (Object Storage). Jede Sicherungskopie wird vor dem Hochladen verschlüsselt; der Anbieter hat den Schlüssel nicht | Deutschland (Standort Falkenstein) | Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; keine Drittlandübermittlung |
| Fly.io, Inc., USA | Bisheriger Hoster; seit dem Umzug nur noch Weiterleitung: Anfragen, die noch bei Fly.io ankommen (frühere Adresse belegpilot.fly.dev, etwa von älteren Fassungen der Mac-App, oder über einen veralteten Adresseintrag), werden ohne Speicherung der Inhalte an den Server bei STRATO durchgeleitet. Außerdem liegt dort der stillgelegte frühere Datenbestand bis zu seiner Löschung nach Abschluss des Umzugs. | Rechenzentrum Frankfurt am Main; Verwaltungszugriff aus den USA möglich | EU-US Data Privacy Framework (Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO), ergänzend Standardvertragsklauseln |
| Enable Banking Oy, Otakaari 5, 02150 Espoo, Finnland (Unternehmens-ID 2988499-7) | Kontoinformationsdienst und technische Anbindung an die vom Nutzer ausgewählte Bank; Durchleitung der ausdrücklich freigegebenen Kontostammdaten und gebuchten Umsätze | Finnland (Europäischer Wirtschaftsraum) | Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; keine Drittlandübermittlung für diese Leistung |
| BANKSapi Technology GmbH, Deutschland | Technische Bankanbindung für bestehende Verbindungen und Übermittlung freigegebener Kontoinformationen | Deutschland nach Angaben des Anbieters | Bankzugriff ausschließlich mit der ausdrücklich erteilten Freigabe des Verantwortlichen im Bankdialog |
| WhatsApp Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland (Meta-Unternehmensgruppe) | Übertragung der vom Nutzer freiwillig an BelegHero gesendeten WhatsApp-Nachrichten und Beleg-Dateien sowie Zustellung der funktionsbezogenen Antworten | Irland; eine weitere Verarbeitung in Staaten außerhalb des EWR ist nach den WhatsApp Business Terms möglich | Auftragsverarbeitung nach den WhatsApp Business Data Processing Terms; für Übermittlungen an WhatsApp LLC und Meta Platforms, Inc. das EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), hilfsweise die dort vorgesehenen EU-Standardvertragsklauseln |
| united-domains GmbH, Gautinger Straße 10, 82319 Starnberg, Deutschland | (1) Versand der vertragsbezogenen E-Mails: Begrüßung nach der Registrierung, Bestätigung von Kündigung und Widerruf (§ 356a Abs. 4, § 312k Abs. 4 BGB), Bestätigung des Postfach-Widerrufs, Zurücksetzen des Passworts, Benachrichtigung über bestellte Zusatzpakete, Hinweise zu Zahlung und Kontingent. (2) Belegeingang per E-Mail: Empfang der an die Belegadresse eines Projekts weitergeleiteten E-Mails samt Beleg-Anhängen in einem Sammelpostfach, aus dem BelegHero sie abruft. (3) Postfach für Support-Anfragen. (4) Versand der Belege an die Buchhaltung des Verantwortlichen (Lexware Office, Accountable oder ein anderes Belegpostfach), wenn er das einschaltet, und Empfang der Bestätigungsmail von Accountable. | Rechenzentren in Deutschland (Nürnberg und München); die Verarbeitung ist vertraglich auf die Europäische Union begrenzt | Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vom 16.08.2026, dort Anlage 2 Ziffer 4.1: „Die Verarbeitung der im Auftrag verarbeiteten Daten erfolgt ausschließlich in der Europäischen Union.“ Keine Drittlandübermittlung. Beim Versand der vertragsbezogenen E-Mails werden E-Mail-Adresse, Name und Inhalt der jeweiligen Nachricht verarbeitet - keine Belegdaten und keine Kontoumsätze; beim Versand an die Buchhaltung die Beleg-Datei und die Angaben zur Zahlung. Im Sammelpostfach für den Belegeingang liegen die weitergeleiteten Nachrichten mit ihren Beleg-Anhängen. Eingesetzte Unterauftragnehmer laut Anlage 1: NorthC Deutschland GmbH (Rechenzentren), Open-Xchange GmbH (E-Mail-Dienste), IONOS SE (Webspace, DNS), Akamai Technologies GmbH (Abwehr von Überlastangriffen) - sämtlich deutsche Gesellschaften |
Beteiligte, die keine Unterauftragsverarbeiter sind
| Anbieter | Rolle | Warum kein Unterauftrag |
|---|---|---|
| Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin | Zahlungsabwicklung zwischen BelegHero und dem Kunden | Verarbeitet die Zahlungsbeziehung, nicht die Belegdaten des Kunden, und ist dafür eigenständig Verantwortlicher |
| Google LLC | Postfach- und Drive-Zugriff | Zugriff erfolgt mit der Berechtigung des Verantwortlichen auf dessen eigenes Konto. BelegHero lagert dorthin nicht aus, sondern liest und legt im Auftrag ab. |
| Microsoft Corporation | Postfach-Zugriff (Outlook.com, Microsoft 365) über Microsoft Graph, nur lesend | Zugriff erfolgt mit der Berechtigung des Verantwortlichen auf dessen eigenes Postfach. BelegHero lagert dorthin nicht aus, sondern liest. |
| Die Buchhaltung des Verantwortlichen: sevDesk GmbH, Im Unteren Angel 1, 77652 Offenburg; Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg (Lexware Office); Accountable SA Deutschland, Pappelallee 78–79, 10437 Berlin; oder ein anderes Belegpostfach, dessen Adresse er angibt | Empfang der Belege, die der Verantwortliche in seine Buchhaltung senden lässt; bei sevDesk mit seinem API-Token außerdem Abruf seiner Zahlungskonten und offenen Umsätze und Anlage der Belege als Entwurf | Der Verantwortliche hat seinen eigenen Vertrag mit dem Anbieter. BelegHero lagert dorthin nicht aus, sondern übermittelt auf seine Weisung, wie an seine Steuerkanzlei. |
Änderungen dieser Liste werden nach § 5 Abs. 2 mit 30 Tagen Vorlauf angekündigt.
Fragen dazu
Eine Kopie dieses Vertrags, der Standardvertragsklauseln oder ein gesondert unterzeichnetes Exemplar stellen wir auf Anfrage bereit - eine formlose Nachricht an die im Impressum genannte Adresse genügt.